Führerschein nicht bestanden: Grundaufgabe nicht ...

  • Führerschein nicht bestanden: Grundaufgabe nicht richtig aufgesetzt> Beschwerde beim TÜV?
     Romanov
      schrieb am Samstag, 6. Juni 2020
    Hallo Zusammen,

    ich brauche eure Meinung bezüglich der Motorradprüfungsgrundaufgaben, es geht um den Slalom in Schrittgeschwindigkeit.
    Mir ist aufgefallen, dass bei der Prüfung (und auch im Training) der Abstand zwischen den Kegeln viel zu kurz war, 3,5 m sind ja vorgeschrieben.

    Mein Fahrlehrer hat die Kegel aufgestellt nach der "Pi mal Daumen"-Methode und der Prüfer hat dies auch nicht beanstandet. Im Nachhinein habe ich die Abstände nachgemessen und es waren ganz sicher nicht die vollen 3,5 m

    An dieser Aufgabe allein bin ich dann auch gescheitert, alles andere bin ich ohne Fehler gefahren.

    Meine Frage ist jetzt: kann ich Einspruch erheben? Denn offenbar wurde hier unsauber gearbeitet und ich bin der Meinung, dass ich garantiert nicht durchgefallen wäre, wenn die Abstände wirklich so gewesen wären wie in der Prüfungsordnung vorgeschrieben.

    Was meint Ihr: bringt eine Beschwerde was? Kann ich mich zur Wehr setzen?

    Ich möchte mich schon mal im Voraus bedanken für eure Meinungen und eure Hilfe.

    Grüße,
    Roman
  • Thema
    Re: Führerschein nicht bestanden: Grundaufgabe nicht richtig aufgesetzt> Beschwerde beim TÜV?
    Autor
      Dean
      schrieb am Samstag, 6. Juni 2020
    Text
    Wie groß war der Abstand ? Und wie hast du das gemessen ? Nach der Prüfung werden die Pylonen wieder abgebaut.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein nicht bestanden: Grundaufgabe nicht richtig aufgesetzt> Beschwerde beim TÜV?
    Autor
      Romanov
      schrieb am Samstag, 6. Juni 2020
    Text
    Mein Fahrlehrer hat es aufgebaut, er hat es grob mit Schritten abgemessen, es war etwas länger als Motorrad-länge aber es waren garantiert nicht die vollen 3,5 m.

    Es würde natürlich dann Aussage gegen Aussage stehen, aber ich bin der Meinung, dass ich garantiert nicht durchgefallen wäre wenn die Pylonen ordnungsgemäß abgemessen worden wären.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein nicht bestanden: Grundaufgabe nicht richtig aufgesetzt> Beschwerde beim ...
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 7. Juni 2020
    Text
    >Mein Fahrlehrer hat es aufgebaut, er hat es grob mit Schritten abgemessen, es war etwas länger als Motorrad-länge aber es waren garantiert nicht die vollen 3,5 m.
    >
    >Es würde natürlich dann Aussage gegen Aussage stehen, aber ich bin der Meinung, dass ich garantiert nicht durchgefallen wäre wenn die Pylonen ordnungsgemäß abgemessen worden wären.

    Also hast du gar nicht gemessen und schätzt nur.
    Wie viele Schritte hat dein FL den gemacht ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein nicht bestanden: Grundaufgabe nicht richtig aufgesetzt> Beschwerde beim TÜV?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 8. Juni 2020
    Text
    >Hallo Zusammen,

    Hi Roman,

    >Mir ist aufgefallen, dass bei der Prüfung (und auch im Training) der Abstand zwischen den Kegeln viel zu kurz war, 3,5 m sind ja vorgeschrieben.

    Erstens: woran ist dir das aufgefallen?
    Weil: wenn es so war, warum dann nicht sofort gefragt ob dies so passt?

    Der FL wird dir die Kegel eher grosszügiger als zu eng aufstellen.
    Warum soll er dir es denn schwerer machen als vorgeschrieben?

    In der Ausbildung mach ich dies gerne, es schwerer zu machen, aber nicht in der Prüfung!

    >Mein Fahrlehrer hat die Kegel aufgestellt nach der "Pi mal Daumen"-Methode und der Prüfer hat dies auch nicht beanstandet. Im Nachhinein habe ich die Abstände nachgemessen und es waren ganz sicher nicht die vollen 3,5 m

    Wann hast du dies nachgemessen?
    Weil nach der Übung werden die sofort wieder abgebaut.

    >An dieser Aufgabe allein bin ich dann auch gescheitert, alles andere bin ich ohne Fehler gefahren.

    Ohne Fehler lass ich wie immer mal unkommentiert. Kein Anfänger macht alles fehlerfrei ;)


    >Was meint Ihr: bringt eine Beschwerde was? Kann ich mich zur Wehr setzen?

    Beschweren kannst du dich beim Prüfstellenleiter Fahrerlaubnis.
    Aber: wie willst du dies nachweisen?

    Fahrlehrer und Prüfer stehen gegen deine Aussage

    >Ich möchte mich schon mal im Voraus bedanken für eure Meinungen und eure Hilfe.

    War keiner dabei, deshalb immer schwer was zu sagen.

    Nur: warum nicht während der Prüfung gleich gefragt?
    Hinterher kannst du im Regelfall nix mehr ändern/nachweisen

    >Grüße,
    >Roman

    LG
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo